Auffrischungsschulung - Gespräche führen, wenn die Einhaltung des Verhaltenskodex nicht gelingt
Konfrontation Ehrenamtlicher und von Kolleginnen/Kollegen in Bezug auf Grenzüberschreitungen und übergriffigem Verhalten
Termin
Mi. 20.05.2026, 15:00 - 17:00
Sie beobachten, dass eine ehrenamtliche Mitarbeiterin oder ein Kollege sich übergriffig verhält und überlegen: Soll ich sie / soll ich ihn nun darauf ansprechen? - und wenn, dann wie?
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Beschreibung
Der Verhaltenskodex allgemeiner Teil und der Handlungsleitfaden geben dazu erste Hinweise:
"Ich beziehe aktiv Position: Ich nehme persönliche Grenzverletzungen bewusst wahr und leite die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der mir anvertrauten Personen ein. Ich beziehe gegen jegliches diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten, ob in Wort oder Tat, aktiv Stellung. Verhalten sich Personen sexuell übergriffig oder nutzen sie in irgendeiner Form Macht und Gewalt aus, setze ich mich für den Schutz der mir anvertrauten Personen ein. Ich greife ein, wenn die mir anvertrauten Personen sich anderen gegenüber in dieser Art grenzverletzend verhalten." (Verhaltenskodex allgemeiner Teil der Erzdiözese Freiburg Nummer 5)
"Ich beziehe aktiv Position: Ich nehme persönliche Grenzverletzungen bewusst wahr und leite die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der mir anvertrauten Personen ein. Ich beziehe gegen jegliches diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten, ob in Wort oder Tat, aktiv Stellung. Verhalten sich Personen sexuell übergriffig oder nutzen sie in irgendeiner Form Macht und Gewalt aus, setze ich mich für den Schutz der mir anvertrauten Personen ein. Ich greife ein, wenn die mir anvertrauten Personen sich anderen gegenüber in dieser Art grenzverletzend verhalten." (Verhaltenskodex allgemeiner Teil der Erzdiözese Freiburg Nummer 5)
"Konfrontieren Sie keinesfalls die Beschuldigte oder den Beschuldigten mit dem Vorwurf!" (Handlungsleitfaden der Erzdiözese Freiburg)
Wie ist dies zu verstehen? Sind das widersprüchliche Aussagen?
In dieser Auffrischungsschulung möchte ich mit Ihnen über die Möglichkeiten, Auftrag und Grenzen eigener Konfrontationen von übergriffigen Personen sprechen, aber auch ganz konkrete Vorgehensweisen für die Konfrontation vorstellen und ausprobieren. Es geht hierbei um Grenzverletzungen und Übergriffe, die jede und jeder von uns in der Zusammenarbeit mit ehrenamtlich tätigen Personen sowie Kolleginnen und Kollegen erleben könnten.
Das Vorgehen von Vorgesetzten gegenüber übergriffigen Beschäftigten ist Teil der Präventionsschulung für Mitarbeitende in leitender Funktion mit Personalverantwortung (Präventionsschulung Format D).
Zielgruppe:
Alle Personen, die bereits eine Basisschulung (Grundlagenschulung A oder B) absolviert haben und Interesse am Thema haben, evtl. das Format zukünftig selber durchführen wollen oder nach fünf Jahren zur Teilnahme an einer Auffrischungsschulung aufgefordert werden.
Ort:
Die Schulung findet in einer Online-Konferenz mit Cisco Webex statt.
Leitung der Präventionsschulung:
Thomas Auer, Präventionsfachkraft
Was ist eine Auffrischungsschulung?
Auffrischungsschulungen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt vertiefen und ergänzen das Wissen, das sich die teilnehmenden Personen in einer Basis-Schulung angeeignet haben. Dadurch bietet dieses Schulungsformat allen Personen, die mit Kindern, Jugendlichen oder schutz- oder hilfsbedürftigen Erwachsenen arbeiten die Möglichkeit, Inhalte der Basis-Schulung zu vertiefen.
Wer muss an einer Auffrischungsschulung teilnehmen?
Gemäß §17 Absatz 4 der AROPräv sind Beschäftigte im kirchlichen Dienst und ehrenamtlich tätige Personen, die für Ihre Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen haben, verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Auffrischungsschulung in Bereich Prävention gegen sexualisierte Gewalt teilzunehmen.
Kirchliche Rechtsträger können weitere Personen zu einer erneuten Teilnahme nach 5 Jahren verpflichten. Dies ist im Institutionellen Schutzkonzept geregelt. Darüber hinaus können am Themenkomplex Interessierte an der Auffrischungsschulung teilnehmen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie verpflichtet sind, wenden Sie sich bitte an die Ansprechperson Prävention oder an die Leitung ihrer Einrichtung.
- alle pastoralen Mitarbeitenden sowie Mitarbeitenden in multiprofessionellen Teams
- Religionslehrkräfte im Dienst der Erzdiözese
- Bildungs- und Jugendreferentinnen/Bildungs- und Jugendreferenten
- Beschäftigte und ehrenamtlich tätige Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe einschließlich Jugendgruppenleiterinnen und Jugendgruppenleiter und Betreuungspersonen auf Jugendfreizeiten, bei Bildungsmaßnahmen mit Übernachtung
- Beschäftigte und ehrenamtlich tätige Personen in Einrichtungen des Sozial- und Erziehungsdienstes
- Kindergartengeschäftsführerinnen/Kindergartengeschäftsführer
- Lehrkräfte und sonstige Beschäftigte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft
- Leiterinnen/Leiter von Kinder- und Jugendchören und Kinder- und Jugendbands
- Mesnerinnen/Mesner
- Beschäftigte und ehrenamtlich tätige Personen in Pflegeeinrichtungen
Wird die Auffrischungsschulung als Basisschulung anerkannt?
Die Auffrischungsschulung wird nicht als Basisschulung anerkannt und ersetzt diese nicht.
Auffrischungsschulungen zur Durchführung vor Ort
Ab Januar 2024 bietet die Koordinationsstelle Prävention regelmäßig Auffrischungsschulungen an. Diese werden nach Durchführung jeweils mit Ablauf und Materialien auf der Webseite der Koordinationsstelle veröffentlicht und stehen für Multiplikatoren und Multiplikatorinnen zur Umsetzung vor Ort hier zum Download bereit. Für Fragen steht die jeweils zuständige Präventionsfachkraft gerne zur Verfügung.
Veranstaltungsort
Online über Cisco-Webex
Veranstalter
Koordinationsstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt
