
MAV-Wahl am 20. Mai 2026
In Karlsruhe sind 15 Mitglieder zu wählen. Diese Zahl ergibt sich aus der Anzahl der Wahlberechtigten (§ 6 Abs. 2 MAVO). In Karlsruhe sind 1012 Personen wahlberechtigt.
Die Wahl erfolgt durch persönliche Abgabe des eigenen Stimmzettels. Dort können bis zu 15 Namen angekreut werden. Es darf pro Kandidatin/Kandidat nur eine Stimme abgegeben werden. Hinzufügen von weiteren Namen ist nicht möglich.
Die Wahl erfolgt durch persönliche Abgabe des eigenen Stimmzettels. Dort können bis zu 15 Namen angekreut werden. Es darf pro Kandidatin/Kandidat nur eine Stimme abgegeben werden. Hinzufügen von weiteren Namen ist nicht möglich.
Die Wahl findet ausschließlich als Briefwahl statt. Die wahlberechtigten Personen erhalten unaufgefordert vom Wahlausschuss die nötigen Unterlagen. Diese müssen bis spätestens Mittwoch, den 20. Mai 2026, 10 Uhr beim Wahlausschuss eingegangen sein. Die Stimmauszählung erfolgt am 20.05.2026 ab 10.30 Uhr.
Bitte beachten Sie: Bei der Briefwahl kann der Postweg bis zu 7 Tage dauern. Bitte beachten Sie diese Zeitspanne in Bezug auf die Rücksendefrist.
Wahlberechtigt sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der römisch-katholischen Kirchengemeinde Karlsruhe, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Monaten ohne Unterbrechung in einer Einrichtung des Dienstgebers tätig sind und bei denen kein Ausschlussgrund nach § 7 Abs. 4 MAVO vorliegt. Weiterhin sind alle Personen wahlberechtigt, die dem Dienstgeber im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zur Arbeitsleistung überlassen werden, wenn sie am Wahltag länger als sechs Monate in der Einrichtung eingesetzt worden sind.
